Viele Betriebe kämpfen bereits damit, überhaupt qualifiziertes Personal zu finden, geschweige denn Mitarbeiter mit Behinderungen. In dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage, geprägt von Fachkräftemangel, hohen Energiepreisen und Inflation, wirkt die Erhöhung der Abgabe wie ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht für viele Unternehmen.
Unser zentraler Kritikpunkt ist, dass diese Abgabe wie eine Zwangsabgabe wirkt, ohne dass klar ersichtlich ist, wie die eingenommenen Gelder tatsächlich zur Förderung der Inklusion eingesetzt werden. Wir fürchten, dass das Geld stattdessen in andere ideologische Projekte des Senats fließt, anstatt den betroffenen Menschen zu helfen.
Zudem wird in der Debatte oft übersehen, warum sich Unternehmen schwertun, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Wenn man wirklich Inklusion auf dem Arbeitsmarkt fördern möchte, muss man diese Ursachen analysieren und angehen.
Dazu gehören:
1. Einen Arbeitsplatz entsprechend den Möglichkeiten des Beschäftigten anzupassen und umzugestalten ist nicht immer leicht und mitunter auch gar nicht möglich. Die Umsetzung der Inklusion muss durch die gesamte Gesellschaft getragen werden und nicht nur von den Unternehmen. Außerdem können Aufklärung und Sensibilisierung hier helfen.
2. Reduktion bürokratischer Hürden: Der Einstellungsprozess für Menschen mit Behinderungen ist oft mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen verbunden. Diese Hürden müssen abgebaut werden, um die Einstellung zu erleichtern.
3. Schaffung von Anreizen: Unternehmen könnten durch steuerliche Vorteile und Förderungen zur Barrierefreiheit motiviert werden, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Diese Maßnahmen können die finanziellen Belastungen, die durch Anpassungen am Arbeitsplatz entstehen, abmildern.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen führt die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Ausgleichsabgabe nur zu weiterem Unmut.
Wer echte Inklusion am Arbeitsmarkt will, muss strukturelle und systemische Barrieren abbauen und die Arbeitgeber aktiv unterstützen, anstatt sie zusätzlich zu belasten. Nur so kann eine nachhaltige und wirkungsvolle Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gelingen.
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Es ist bedauerlich und erschreckend zu sehen, dass Berlin mit der Herausforderung konfrontiert ist, tausende Stellen nicht besetzen zu können. Diese Lücke betrifft nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch Landeseigene Unternehmen und die Berliner Verwaltung, was zweifellos eine Belastung für die gesamte Wirtschaft darstellt. Trotz dieser Tatsache sank die Zahl der Arbeitslosen in Berlin im April 2024 gegenüber dem April 2023 nicht, sondern stieg sogar noch um 23 000 an.
Es sind zwar tausende von Migranten nach Berlin gekommen, diese sind aber anders als von SPD-Grüne und Linke oft behauptet, meist ohne Qualifikation und Kenntnisse der deutschen Sprache und somit auf dem Berliner Arbeitsmarkt nicht integrierbar.
Stattdessen leben sie von Sozialleistungen, die im Vergleich zu ihren Herkunftsländern (in denen es meist gar keine Sozialleistungen gibt), recht großzügig sind und damit wenig Anreiz geben eine Arbeit im Niedriglohnsektor anzunehmen.
Da sich Arbeit in diesem Bereich durch zu hohe Abgaben und Steuern kaum noch lohnt, bleiben auch viele arbeitslose Berliner lieber beim Bürgergeld und verdienen sich gegebenenfalls an der Steuer vorbei noch etwas dazu.
Da es kaum Sanktionen für Arbeitsunwillige gibt wird sich die Situation auf dem Berliner Arbeitsmarkt kaum ändern.
Im Dezember 2023 hatten Bürgergeld-Empfänger mit Kindern im Durchschnitt 2788 Euro netto pro Monat zur Verfügung.
Es ist an der Zeit, dass eine angemessene Balance zwischen Unterstützung und Anreiz zur Arbeit gefunden wird, damit Arbeit sich wieder lohnt und Arbeitsverweigerung konsequent sanktioniert wird.
Die AfD fordert: Abgaben und Steuern senken – Rückkehr zum Lohnabstandsgebot – Reformen beim Bürgergeld.
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